Normen und baurechtliche Vorgaben

Für viele Produkte/Leistungen des Schreiners existieren Normen. Grundsätzlich sind Normen nur in Ausnahmefällen rechtlich verbindlich. Allerdings ? das ist die Praxis: Gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kunden und dem Schreiner, werden Normen üblicherweise als Massstab für die Bewertung der Leistung herangezogen.

Normen sind immer dann verbindlich, wenn bestimmte Produkteigenschaften nur durch das Einhalten entsprechender Normen sichergestellt sind oder nur durch eine (Prüf-)Norm der notwendige Nachweis erbracht werden kann.

Baurechtlich sind nur jene Normen von Bedeutung, welche baurechtlich eingeführt sind. Die Liste der baurechtlich eingeführten Normen in Bayern wird hier in Kürze eingestellt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte Bauregelliste.

Sehr häufig erreichen uns Anfragen zu Normen oder Verordnungen. Grundsätzlich dürfen wir Normen wegen des Copyrights nicht einfach kopieren. Allerdings können wir nach Normen recherchieren und Ihnen die relevanten Aussagen benennen. Möchten Sie Normen kaufen, so wenden Sie sich bitte an den Beuth-Verlag unter www.beuth.de, eine Liste wichtiger Normen für das Schreinerhandwerk finden Sie dort.

Mirko Reich

Ihr Ansprechpartner beim FSH Bayern für alle Themen rund um die Produkttechnik und Normung ist Mirko Reich.

Sie erreichen ihn unter:
Tel: 089 / 54 58 28 - 29
E-Mail: reich@remove-this.schreiner.de