Günstige Stromtarife durch Stromrahmenvertrag

Der „Strompool Schreinerhandwerk“ ist ein preislich attraktives Alternativangebot für den Strombezug. Der Rahmenvertrag des FSH Bayern sorgt dafür, dass die Schreinerbetriebe nicht mehr dem Preisdiktat der großen Stromversorger ausgeliefert sind. Partner der Rahmenvereinbarung ist die Betreibervereinigung Motorkraftwerke eG (BVMKW).

Standardlastprofil oder registrierte Leistungsmessung
Die meisten Betriebe des Schreinerhandwerks werden von den Energieversorgern wie Privatkunden mit Standardlastprofil versorgt. Diese Betriebe erhalten den Strom ohne Lastgangzählung. Die Stromabrechnung erfolgt in der Regel einmal pro Jahr. Während einer Abrechnungsperiode leisten die Betriebe Abschlagszahlungen.
Bei größeren Stromverbrauchern erfolgt eine individuelle Leistungsmessung. Der Stromverbrauch wird bei diesen Betrieben monatlich abgerechnet. Abschlagszahlungen sind deshalb nicht zu leisten. Neben der Zählung der gelieferten kWh dient bei diesen Betrieben zusätzlich die monatliche Spitzenleistung (Lastgangzählung) die Basis für die Stromrechnung.

Zwei Tarife für Standardlastprofil: Schreiner Fix oder Schreiner Flex
Im Tarif Schreiner-Fix wird der Energiepreisanteil je kWh für bis zu drei Jahre fixiert. Der Tarif Schreiner-Flex bietet eine Vierteljährliche Anpassung des Energiepreises an die Preisentwicklung der Strombörse EEX. Fragen Sie bei der Geschäftsstelle des FSH Bayern nach Ihrem Strompreis, Telefon 0 89 / 54 58 28-0 oder E info@remove-this.schreiner.de.

Individueller Preis für Kunden mit registrierter Leistungemessung
Betriebe mit einem hohen Stromverbrauch mit registrierter Leistungsmessung erhalten ein individuelles Angebot der BVMKW. Eine entsprechende Vergleichsrechnung sorgt außerdem für eine stark verbesserte Verhandlungsposition des Betriebes gegennüber dem bisherigen Versorger. Diese Betriebe sollten eine entsprechende Vergleichsrechnung bei der Geschäftsstelle des FSH Bayern anfordern.

Für die Vergleichsrechnung sind die Verbrauchsdaten (Verbrauch HT bzw. NT und Spitzenleistung) über einen Zeitraum von zwölf Monaten notwendig.