Fahrverbot für LKW an Samstagen

Ferienzeit im Juli und August


Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelten in Deutschland in der Ferienzeit vom 1. Juli bis 31. August 2016 an allen Samstagen Beschränkungen des LKW-Verkehrs. Damit soll ein möglichst reibungsloser Ferienreiseverkehr erreicht werden. Eine entsprechende Verordnung wird seit 1985 jährlich vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben.

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie unabhängig vom Gewicht Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2016 in der Zeit zwischen 7.00 bis 20.00 Uhr nicht auf bestimmten Streckenabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen fahren. Die aktuellen Verbotsstrecken finden Sie hier.

Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot gilt unabhängig davon unverändert. Kein Feiertagsfahrverbot gilt für LKW am 15. August (Mariä Himmelfahrt).

Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer.