22.12.2015

Startkredite für Existenzgründer

Kaufpreiszahlung an Eltern ist nun förderfähig

Über die Startkredite der LfA Förderbank Bayern werden seit vielen Jahren auch die Existenzgründer des Handwerks gefördert. 2015 wurde speziell die Förderung für Familienunternehmen verbessert. Bei Betriebsübergaben an die nachfolgende Generation sind nun auch Kaufpreiszahlungen zwischen
Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern förderfähig. Jungunternehmer können jetzt beim Kauf des Unternehmens von den Eltern auf die günstigen Startkredite zugreifen. Der Finanzierungsanteil beträgt beim Startkredit bis zu 40 % des finanzierten Vorhabens. Der Darlehensmindestbetrag ist auf 10.000,- € festgelegt. Dadurch können Vorhaben ab 25.000,- € berücksichtigt werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 310.000,- €. Vorhaben bis zu einem Betrag von 775.000,- € sind damit über den Startkredit förderfähig. Eine zweite Variante stellt der Startkredit 100 dar. Der Finanzierungsanteil kann dabei auf bis zu 100 % aufgestockt werden. Kann ein Darlehen durch den Existenzgründer nicht ausreichend abgesichert werden, bietet die LfA Förderbank Bayern eine Haftungsfreistellung an und übernimmt bei den Startkrediten bis zu 70 % des Ausfallrisikos für die Hausbank. Voraussetzung ist neben dem Einsatz aller eigenen Sicherheiten die
positive Gesamtbeurteilung des Unternehmens und des Existenzgründers (Konzept, persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung). Die Ausweitung des Startkredits auf die Finanzierung der familieninternen Betriebsnachfolge gilt für die Kaufpreiszahlung. Abfindungen an Geschwister oder sonstige Verwandte sind nicht förderfähig. Detaillierte Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten über die Startkredite bietet die LfA-Förderberatung: T 0800 / 21 24 24-0 (kostenfrei).