Soka-Bau – neue Tarifverträge

Betriebsbezogener Mindestbeitrag in Höhe von 900 EUR



Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV Bau) im Bundesanzeiger Mitte Juli dieses Jahres wurde es Gewissheit: ausnahmslos alle Baubetriebe, die unter den Anwendungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge fallen, sind verpflichtet, einen jährlichen Mindestbeitrag in Höhe von 900 Euro für das Berufsausbildungsverfahren im Baugewerbe an Soka-Bau abzuführen. Diese Regelung beruht auf einer Neufassung des §17 des VTV-Bau. Neu ist hierbei nicht nur die Form der Bildungsabgabe an sich. Neu ist auch, dass diese Abgabe jeden Betrieb trifft, also auch Einzelunternehmen ohne Arbeitnehmer und Auszubildende.

Bitte beachten!

Aufgrund der Neuregelung wurden und werden auch zahlreiche Schreinerbetriebe durch Soka-Bau angeschrieben. Übermittelt werden hierbei Zugangsdaten für die Homepage der Soka-Bau oder ein auszufüllender Fragebogen. Eine Rückmeldung an die Soka-Bau sollte weder online noch postalisch ohne vorherige Rücksprache mit der Rechtsabteilung des FSH Bayern erfolgen. Denn sofern der angegangene Betrieb dem Tarifvertrag des Schreinerhandwerks unterliegt und damit die Voraussetzungen der Einschränkungsreglung der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge erfüllt, besteht eine gute Chance, dass ein entsprechender Beitrag nicht zu leisten ist.