Corona-Krise: Öffnungsklausel zur Verschiebung der Tariferhöhung

Wichtige Information zu Lohn und Gehalt sowie Ausbildungsvergütungen

Anfang Februar 2020 konnte ein Tarifabschluss zwischen dem Fachverband Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) und der IG Metall erzielt werden. Dies betrifft den Loh- und Gehaltstarifvertrag für das Bayerische Schreinerhandwerk sowie den Tarifvertrag für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende im Bayerischen Schreinerhandwerk. Diese Tarifverträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten und gelten ab 1. April 2020. Dementsprechend tritt auch grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt die erste Stufe der Tariferhöhung in Kraft.

Als die Verträge abgeschlossen wurden, war die Entwicklung der Corona-Krise in keiner Weise absehbar. Vor diesem Hintergrund fanden in den letzten Tagen intensive Gespräche zwischen dem FSH Bayern und der IG Metall statt.

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Wir hoffen, dass wir die Unternehmen auch auf diese Weise bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen können und dies letztlich auch zur Sicherung der Arbeitsplätze beiträgt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles erdenklich Gute zur Bewältigung der derzeitigen Krise – vor allem Gesundheit!

Dr. Christian Wenzler
Hauptgeschäftsführer des FSH Bayern