Zuschuss für den Einbruchschutz

Förderprogramm am 19. November gestartet


Im Frühjahr dieses Jahres hatte die Politik eine neue Förderung für den Einbruchschutz angekündigt. Nun wurde das Programm gestartet: Seit Donnerstag den 19. November 2015 können die entsprechenden staatlichen Zuschüsse bei der KfW-Bank beantragt werden.

Der Staat gibt für Investitionen im Bereich Einbruchschutz bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen einen Zuschuss von zehn Prozent der Investitionssumme. Diese Zuschussvariante ist Teil des KfW-Programms 455 „Altersgerecht Umbauen“ und dort eigens unter Einzelmaßnahmen für den Einbruchschutz angeführt.

Die Kreditvariante zur Förderung des Einbruchschutzes wird zum 1. April 2016 umgesetzt und kann auch erst ab diesem Zeitpunkt beantragt werden.

Beim Einbruchschutz gelten technische Mindestanforderungen, die durch einen Fachbetrieb, wie z.B. einer Schreinerei garantiert werden. Die Einschaltung eines Sachverständigen ist bei einer Einzelmaßnahme „Einbruchschutz“ nicht notwendig.

Hier erfahren Sie Details zur Förderung (u. a. mit einem Musterantrag). Interessenten werden von der KfW gebührenfrei beraten unter der Telefonnummer 0800 539 9002.